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Ausbau Bundesautobahn 59 in Duisburg – Autobahn wird sechsspurig!

Lage

Duisburg (Deutschland)

Umsetzungszeitraum

2003 – 2015

Bausumme / Honorar

63.000.000 € / 865.000 €

Auftraggeber

Stadt Duisburg
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld

Schlagworte

Ausbau Bundesautobahn 59: Variantenuntersuchung, Trassierung Straßenführung; Leistungsfähigkeitsuntersuchung, Fahrbahnkonstruktion, Tragfähigkeit, Sicherheit, Haltbarkeit, Oberflächenentwässerung, Verkehrsbauwerk, Brücke, Straßenausstattung, Ausrüstung technische Systeme, Schallschutz

Projektbeschreibung

Während die Bundesautobahn 59 südlich der Anschlussstelle Duisburg-Hochfeld und zukünftig auch nördlich der Anschlussstelle Duissern bereits einen 6-streifigen Querschnitt besaß, bestand in dem dazwischenliegenden Abschnitt noch ein 4-streifiger Querschnitt mit der Folge einer permanenten Überlastung und Rückstau. Die im Umfeld der A59 vorgesehenen Nutzungen im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofgeländes verursachen einen weiteren Anstieg der Verkehrsbelastungen. Deshalb war neben einem 6-streifigen Ausbau dieses Autobahnabschnittes zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Entwicklungsflächen durch den Umbau der Anschlussstelle Duisburg-Zentrum und Duisburg-Hochfeld erforderlich. Von dem Umbau waren die anknüpfenden innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen, insbesondere im Bereich der Anschlussstelle DU-Zentrum, ebenfalls betroffen. Die Bewohner im Umkreis dürfen in den nächsten Jahren auf eine umfangreiche Verkehrsentlastung auf den Autobahnen hoffen

Neue zu planende Bauwerke waren:

  • die Überführung einer in diesem Bereich 8-streifigen Hauptverkehrsstraße über die A59
  • Überführungsbauwerke für Anschlussstellenrampen
  • 2 Fußgängerbrücken

Im Vorfeld der Planungstätigkeit wurde seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW das (Änderungs-) Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme eingeleitet. Auf dieser Basis erfolgten in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau sowie der Stadt Duisburg:

  • die Aufstellung des RE-Entwurfes
  • sowie die Ausführungsplanung für die Verkehrsanlagen
  • und die landschaftspflegerischen Leistungen bzw. die Bauwerksentwürfe nach RAB-Brü.

Für die Maßnahmen im innerstädtischen Verkehrsnetz wurden Förderanträge nach FöRi-Sta gestellt.

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