Lärmaktionsplanung - Weniger Lärm durch Verkehr

Weniger Lärm durch Verkehr

Egal ob Neuerstellung oder Fortschreibung einer bisherigen Lärmaktionsplanung – zum 30. Juni steht die Basis, die aktuelle Lärmkartierung der Umweltämter, für Lärmaktionsplanungen von Städten und Gemeinden zur Verfügung. Die Verantwortlichen haben dann etwa ein Jahr Zeit, konkrete Maßnahmenpläne gegen Lärm durch Straßen- und Schienenverkehr neu aufzustellen oder die vorhandenen Aktivitäten zu überarbeiten.

Die Lärmkartierung wird in vielen Fällen zentral vom Umweltamt des jeweiligen Bundeslandes erstellt. In dem Zusammenhang können auf Wunsch der Städte und Gemeinden auch über das kartierungspflichtige Straßennetz hinaus weitere, insbesondere auch kommunale Straßen einbezogen werden. Was ist nun für die Städte und Gemeinden zu tun?

Betroffenheitsanalyse: Wird eine vollständige Lärmaktionsplanung benötigt?

Die Lärmkartierung wird ausgewertet und liefert in Form einer Betroffenheitsanalyse ein Vorprüfungsergebnis. Anhand der Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse kann die Kommune entscheiden, ob eine vollständige Lärmaktionsplanung erforderlich ist.

Konfliktanalyse: Was ist der aktuelle Handlungsbedarf?

Eine Konfliktanalyse ermittelt, welche Aktivitäten für welche Strecken notwendig werden. Bei Fortschreibung eines vorhandenen Maßnahmenkonzeptes überprüfen die zuständigen Stellen die bereits geplanten Maßnahmen und entwickeln bei Bedarf neue Lösungsansätze.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Menschen vor Ort einbinden!

Die Mitwirkung der Öffentlichkeit sollte frühzeitig im Prozess erfolgen. Im Rahmen einer Lärmaktionsplanung können verschiedene Beteiligungsformate umgesetzt werden. Beispiele sind moderierte Bürgerwerkstätten, Informationsveranstaltungen oder online Plattformen. Elementar für die Beteiligung in der Planungsphase ist es, gemeinsam mit den Bürger*innen Lösungsansätze zu diskutieren sowie Hinweise, Anregungen und Vorschläge in die Planung einzubringen. Nach fachtechnischer Prüfung werden die Vorschläge angemessen im Lärmminderungskonzept berücksichtigt.

Beteiligung von Behörden: Aktiv den politischen Abstimmungsprozess gestalten

Mit der Durchführung einer förmlichen Beteiligung externer Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Einvernehmen der Behörden zur Planung eingeholt.

Ein gemeinsam erarbeiteter Entwurf wird der Verwaltung und den politischen Gremien der Kommune zur Beratung übergeben. Parallel erfolgt eine aktive Begleitung des politischen Abstimmungsprozesses in Ausschüssen und Kommunalvertretungen. Das Ergebnis ist ein beschlussfähiger Lärmaktionsplan. Die Landes- und Bundesbehörden erhalten zur Berichterstattung eine formularbasierte Kurzfassung des Lärmaktionsplans.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Vorgehen und Beispiele von Neuerstellung oder Fortschreibung einer bisherigen Lärmaktionsplanung. Sprechen Sie uns gerne an.